HINWEISE ZUR NUTZUNG DES HV-PORTALS
Aktionäre können sich für die Hauptversammlung am 29. Mai 2024 über das passwortgeschützte HV-Portal anmelden und ihr Stimmrecht ausüben, indem sie (ggf. über einen Bevollmächtigten) von der Möglichkeit der Briefwahl
Gebrauch machen oder die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft beauftragen, nach ihren Weisungen abzustimmen. Diese Möglichkeiten bestehen für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre im Vorfeld der Hauptversammlung über das HV-Portal bis zum 28. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ) zur Verfügung.
Voraussetzung für die Nutzung ist, dass Sie sich für die Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldet haben.
Anmeldung
Um an der Hauptversammlung der q.beyond AG über das passwortgeschützte HV-Portal teilnehmen zu können, melden Sie sich bitte fristgerecht, wie in der Einberufung
zu Hauptversammlung beschrieben, an. Die Anmeldung über das HV-Portal ist nur bis 22. Mai 2024, 24:00 Uhr,
möglich. Die Anmeldeunterlagen inklusive Ihrer individuellen Zugangsdaten erhalten Sie als im Aktienregister eingetragener Aktionär zum Zeitpunkt der Einberufung zur Hauptversammlung
gemeinsam mit den Einladungsunterlagen – wie in Vorjahren - zugeschickt.
Das HV-Portal bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:
- Anmeldung zur Hauptversammlung bis 22. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ)
- Stimmrechtsausübung per elektronischer Briefwahl sowie deren Änderung und Widerruf bis 28. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ)
- Stimmrechtsausübung per Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie deren Änderung und Widerruf bis 28. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ)
- Bevollmächtigung eines Dritten sowie deren Änderung und Widerruf bis 28. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ)
Die Verfügbarkeit des HV-Portals kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen
unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit
und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter sowie
den Zugang zum HV-Portal und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für
den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt.
Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts,
Gebrauch zu machen.
Erläuterungen zur Briefwahl bzw. zur Vollmachts- und Weisungserteilung
Zur Ausübung Ihrer elektronischen Briefwahl-Stimme(n) müssen Sie zu allen Abstimmungspunkten der Tagesordnung, über die eine Beschlussfassung erfolgt, eine Stimmabgabe
tätigen; die nachfolgende Eingabemaske sieht entsprechende Felder vor. Es ist technisch nicht möglich, keine Stimmabgabe zu einzelnen Punkten der
Tagesordnung zu hinterlegen.
Durch eine von Ihnen erteilte Vollmacht werden die Stimmrechtsvertreter berechtigt, Ihr Stimmrecht jeweils einzeln
zu vertreten. Die Vollmacht schließt das Recht zur Erteilung von Untervollmachten ausdrücklich mit ein. Nur so kann auch im Fall einer
Verhinderung der Stimmrechtsvertreter die weisungsgemäße Ausübung Ihres Stimmrechts sichergestellt werden. Die Stimmrechtsvertretung erfolgt unter Offenlegung Ihres Namens.
Neben der Vollmacht müssen Sie den Stimmrechtsvertretern ausdrückliche Weisungen zu allen Abstimmungspunkten der Tagesordnung, über die eine Beschlussfassung
erfolgt, erteilen; die nachfolgende Eingabemaske sieht entsprechende Felder vor. Die Stimmrechtsvertreter dürfen von der ihnen erteilten Vollmacht nur
insoweit Gebrauch machen, als ihnen ausdrückliche Weisungen zu den Abstimmungspunkten der Tagesordnung, über die eine Beschlussfassung erfolgt, erteilt
worden sind. Es ist technisch nicht möglich, nur eine Vollmacht ohne ausdrückliche Weisungen zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung zu erteilen. Bitte
erteilen Sie daher in der entsprechenden Eingabemaske auch die erforderlichen Weisungen.
Von Aktionären angekündigte und nach § 126 AktG zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge nach § 127 AktG werden auf der Internetseite
der q.beyond AG zugänglich gemacht.
Weitere Hinweise
Falls Sie sich bereits mit den Ihnen zugesandten Anmeldeunterlagen in Textform angemeldet haben, ist bei einer zusätzlichen Anmeldung über das HV-Portal die
zuletzt bei der q.beyond AG eingehende elektronische Briefwahl bzw. Vollmachts- und Weisungserteilung gültig.
Bitte machen Sie Zugangsdaten Unbefugten nicht zugänglich, damit kein unrechtmäßiger Dritter Ihren Zugang nutzen kann.
Bitte achten Sie darauf, das HV-Portal ordnungsgemäß abzuschließen. Ein ordnungsgemäßes Schließen des HV-Portals verhindert, dass Unbefugte während Ihrer
Abwesenheit Ihre Eingaben einsehen oder manipulieren können.
Wir behalten uns vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Eine Anpassung oder Änderung der Nutzungsbedingungen erfolgt insbesondere dann, wenn wir
das HV-Portal technisch ausbauen oder geänderten rechtlichen, insbesondere aktienrechtlichen, Vorgaben Rechnung tragen wollen. Mit der Anmeldung zum
HV-Portal akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.
Informationen zum Datenschutz und der Nutzung von Cookies finden Sie unter Datenschutz.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise in der Tagesordnung unter „Weitere Angaben zur Einberufung“.
TECHNISCHE RISIKEN
Die q.beyond AG strebt an, dieses System bis zum Ende der Hauptversammlung am 29. Mai 2024 ständig verfügbar zu halten, garantiert dies jedoch
nicht.
Stimmabgaben per elektronischer Briefwahl und Vollmachtserteilung inkl. Weisungen an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter können ordnungsgemäß angemeldete
Aktionäre bis 28. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ)über das HV-Portal vornehmen. Der Widerruf einer erteilten Briefwahl bzw. von Vollmacht inkl. Weisungen kann ebenfalls bis bis 28. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ) erfolgen.
Durch Störungen der Telekommunikationsverbindungen oder durch andere Umstände außerhalb der Kontrolle der q.beyond AG kann es jedoch dazu kommen, dass ein
Zugriff auf das System verhindert oder die bestimmungsgemäße Funktion des Systems beeinträchtigt wird. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund,
frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen.
Stand: April 2024